Unsere Schule von A-Z
A
Grundsatz
Als Schulabsenz gilt jedes Fernbleiben vom Unterricht. Absenzen werden als Anzahl von Halbtagen im Zeugnis aufgeführt. Die Klassenlehrperson ist für die Absenzenkontrolle zuständig. Verpasster Schulstoff und verpasste Prüfungen liegen grundsätzlich in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler und sind nachzuholen.
Alle Absenzen werden auf Escola eingetragen und von den Eltern und Erziehungsberechtigten sowie den Lehrpersonen bestätigt. Die Verantwortung für die saubere Buchhaltung der Absenzen auf Escola liegt bei den Eltern.
Kann eine Schülerin / ein Schüler den Unterricht nicht zur gegebenen Zeit besuchen (z. B. bei Krankheit), erwarten wir eine rechtzeitige Abmeldung über die Escola-App durch die Eltern / Erziehungsberechtigten.
Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler ohne Abmeldung, versuchen wir den Grund der Absenz abzuklären.
Vorhersehbare Schulabsenzen
Für vorhersehbare Schulabsenzen muss vor der Absenz eine Bewilligung eingeholt werden. Abwesenheiten vom Unterricht für die Berufswahl werden im Zeugnis nicht als Absenz eingetragen, müssen aber ebenfalls bewilligt werden (siehe Schnupperlehren).
Entschuldbare Absenzen
- Krankheiten und Unfälle
- Arztbesuche, sofern nicht ausserhalb des Unterrichts möglich
- Teilnahme an familiären Fest- oder Traueranlässen (nach Reglement)
- ausserordentliche Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur oder Jugendarbeit, falls dabei ein persönliches Engagement des Schülers / der Schülerin festgestellt werden kann und dies mit dem schulischen Einsatz vereinbar ist
- Jokertage
- hohe religiöse Feiertage
Jokertage
Jokertage sind bewilligte Absenzen, die nicht begründet werden müssen. Sie werden im Zeugnis als entschuldigte Absenzen eingetragen. Das Übertragen von Jokertagen auf das folgende Schuljahr ist nicht möglich. Schulzentren können Sperrdaten für Jokertage erlassen. Jedes Kind hat pro Schuljahr zwei Jokertage zur Verfügung, an welchen es dem Unterricht ohne Begründung fernbleiben kann. Die Jokertage müssen der Lehrperson mindestens zwei Tage vor dem Bezug angekündigt werden (Eintrag auf Escola). Der erste Schultag nach den Sommerferien gilt als Sperrtag und darf nicht als Jokertag bezogen werden.
Hohe religiöse Feiertage
Der Kanton Thurgau hat unter dem Titel «Religion und Schule» eine Broschüre erarbeitet. Diese gibt Auskunft über Feiertage in verschiedenen Religionen und ihre Bedeutung.
Unentschuldigte Absenzen
Unentschuldigte Absenzen werden in der Regel im Zeugnis eingetragen und können von der Schulbehörde zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gebracht werden.
In der zweiten Sekundarschulklasse bietet das TBS Aufnahmeprüfungs-Vorbereitungsunterricht an.
Die Aufnahmeprüfungen an die Mittelschulen finden zu folgenden Terminen statt:
- März zweite Klasse
- Januar dritte Klasse
- März dritte Klasse
Die Anmeldung ist Sache der Teilnehmenden.
Weitere Infos und Material zur Prüfungsvorbereitung unter:
Mittelschulen Thurgau
https://amh.tg.ch
B
Jede/r Jugendliche der Sekundarschule Weinfelden erhält pro Jahr eine Badekarte. Diese erlaubt an den Werktagen freien Eintritt ins Freibad von Weinfelden. In der Winterferienwoche ermöglicht diese Karte zusätzlich freien Eintritt in die Kunsteisbahn von Weinfelden. Verlorene oder defekte Karten werden nicht ersetzt.
Als «Partnerschule Musik und Tanz» bietet die Sekundarschule Weinfelden Jugendlichen eine individuelle Förderung ihrer musikalischen und tänzerischen Begabung an. Es können sich Jugendliche aus dem ganzen Kanton Thurgau bewerben. In Zusammenarbeit mit dem Verband Jugendmusikschulen Thurgau werden die Talente ausgewählt. Diese Schülerinnen und Schüler besuchen die Schule regulär in der Klasse, erhalten aber zusätzliche musikalische oder tänzerische Förderung an der Jugendmusikschule Weinfelden. Ihr Stundenplan ist deshalb angepasst. Allfällige Stofflücken können im Lernzentrum aufgearbeitet werden.
Täglich: | 16.00 – 22.00 Uhr (nach den Turnstunden) |
Mittwoch: | 13.00 – 22.00 Uhr |
Samstag / Sonntag: | 10.00 – 12.00 Uhr |
14.00 – 22.00 Uhr | |
Für TBS-Schülerschaft: | grosse Morgenpause |
Sperrstunde täglich: | 12.00 – 13.00 Uhr |
Rollerblades, Skateboards: | Während der grossen Pause nur auf dem unteren Platz TBS 3 |
In Ergänzung zum Berufswahlunterricht in der Schule steht allen Schülerinnen und Schülern die öffentliche kantonale Berufsberatung offen. Diese ist unentgeltlich und wird gemäss Berufswahlfahrplan sinnvollerweise ab Herbst der zweiten Klasse kontaktiert. Die Adressen finden Sie auf der Homepage.
BIZ@school: Der Berufsberater unterstützt die Jugendlichen vor Ort in Sachen Berufswahl. Schnupperlehren werden durch die Klassenlehrperson bewilligt und auf die Schule eingeschrieben.
Mit dem Mentoring Thurgau arbeitet die Schule gut und eng zusammen.
Die Berufswahl liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten und der / des Jugendlichen. Die Sekundarschule bietet Hilfen für die Berufswahlvorbereitung und unterstützt die Jugendlichen und Eltern im Berufswahlprozess.
Die Leitideen und Zielsetzungen zur Berufswahlvorbereitung sind im Lehrplan für die Sekundarschulstufe aufgeführt.
Über Elternbesuchstage wird rechtzeitig informiert. Ein Schulbesuch ist in Absprache mit der Lehrperson jederzeit möglich.
Die betreute Mittagszeit ist ein Angebot der Weinfelder Sekundarschulen, welches allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung steht. Diese bringen ihre Mahlzeiten selbst mit. Ein Mikrowellenofen steht zur Verfügung. Der Mittagstisch befindet sind im Erdgeschoss TBS4. Das Angebot gilt am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag über Mittag. Es kann unregelmässig genutzt werden. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Wir erwarten, dass sich die Schülerinnen und Schüler anständig verhalten und den Raum aufgeräumt und sauber wieder verlassen.
D
Auf unserer Homepage finden Sie die wichtigsten Informationen zu unserer Schule und zum Schulbetrieb. Ebenfalls informieren wir über verschiedene Aktivitäten an unserer Schule. Wir werden auf der Homepage auch Bilder veröffentlichen, auf denen Schülerinnen und Schüler abgebildet sind. Meistens werden Gruppenbilder, gelegentlich aber auch Schnappschüsse von Einzelpersonen publiziert. Namen von Schülerinnen und Schülern und andere Personalien werden aber grundsätzlich nicht veröffentlicht. Sollten Sie den Wunsch haben, dass ein spezielles Bild von der Webseite gelöscht wird, nehmen Sie bitte mit der Schulleitung Kontakt auf und die Löschung wird unverzüglich veranlasst. Ohne Gegenbericht gehen wir davon aus, dass die Erziehungsberechtigten mit der Publizierung von Fotos in der oben erwähnten Art einverstanden sind.
Es können Disziplinarmassnahmen aufgrund von Verstössen beschlossen werden.
Diese werden in jedem Fall den Eltern über Escola mitgeteilt:
Strafnachmittag (Mittwoch 14.45–16.45 Uhr im Lernzentrum)
Ein Strafnachmittag
- unerlaubtes Entfernen vom Schulareal
- absichtliches Fernbleiben von 1–2 Unterrichtslektionen
- ungebührliches Benehmen (z. B. respektloses Verhalten, unangemessene Ausdrucksweise, Provokationen)
- wiederholte Verstösse gegen die Hausordnung oder Schulhausregeln
- Beschreiben von Schulhausinventar / Littering / Verschmutzen des Schulareals
- Täuschung von Lehrpersonen / Unwahrheiten
Zwei Strafnachmittage
- Beleidigung von Erwachsenen
- mutwillige Sachbeschädigung, grobes Verschmutzen des Schulareals
- Konsumation von Alkohol, Tabak und E-Zigaretten (Vapes)
- absichtliches Fernbleiben von 3 oder mehr Unterrichtslektionen
Schriftlicher Verweis und zwei Strafnachmittage
- Konsumieren von Drogen
- Diebstahl
- Fälschung von Unterschriften
- physische oder psychische Gewalt (z. B. Cybermobbing)
Anstelle von Strafnachmittagen können Arbeitseinsätze verordnet werden.
E
Aufgrund ihrer schulischen Leistungsfähigkeit werden die Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler in die Stammklasse G (Grundansprüche) oder die Stammklasse E (erweiterte Ansprüche) eingeteilt. In Mathematik und Englisch findet der Unterricht auf drei Niveaus statt (Niveau g, Niveau m und Niveau e: siehe Niveau-Unterricht). In Französisch findet der Unterricht auf zwei Niveaus statt (Niveau g und Niveau e). Dazu führen wir eine Kleinklasse für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Eignungen.
Jede Einteilung in Stamm- und Niveauklassen wird im Sinne einer Gesamtbeurteilung mit grosser Sorgfalt vorgenommen. Ziel dabei: Das Kind soll dort eingeteilt werden, wo es sein Potenzial am besten entfalten kann.
Treten bei einem Jugendlichen Leistungsveränderungen auf, wird die Einteilung individuell überprüft und gegebenenfalls angepasst. Bei sämtlichen Einstufungen suchen die Lehrpersonen das Gespräch mit den Eltern / den Erziehungsberechtigten. Das Einstufungs- und Promotionsreglement (siehe Homepage) regelt sowohl die Übertritte zwischen den Stammklassen als auch die Umstufungen in den Niveau-Fächern. Erste Rekursinstanz ist die Sekundarschulbehörde.
Es finden zwei gemeinsame Elternabende zu den Themen «1. Kontakt» und «Berufswahl» für das ganze Schulzentrum statt.
Lehrpersonen stehen für Gespräche zur Verfügung. Dieser Austausch findet ausserhalb der Unterrichtszeit statt. Um eine seriöse Vorbereitung auf das Gespräch zu garantieren, ist eine telefonische oder schriftliche Voranmeldung sinnvoll. Die Schule (Klassenlehrperson) bietet jedes Jahr ein Elterngespräch an.
F
Während der Freistunden darf das Schulareal verlassen werden. Wer sich in den Schulhausgängen aufhält, muss sich ruhig verhalten.
H
Jede Gemeinschaft bedarf einer Ordnung, so auch unsere Schulgemeinschaft.
Um einen geordneten, angenehmen Betrieb im Schulhaus zu gewährleisten, verhalten sich alle rücksichtsvoll und anständig.
Auf dem Schulareal gefundene Gegenstände sind dem Hauswart abzugeben.
Schulareal, Schulhäuser und Mobiliar sind Eigentum der Schulgemeinde und werden mit Sorgfalt behandelt.
Wer einen Sachschaden verursacht, ist verpflichtet, eine Lehrperson zu informieren.
Während ihres Aufenthaltes an der Schule stehen die Jugendlichen unter der Verantwortlichkeit der Lehrerinnen und Lehrer.
In allen Unterrichtsräumen ist das Kaugummikauen verboten. Abfälle gehören in die Abfalleimer.
Der Unterricht darf zu keiner Zeit gestört werden.
Rauchen, Alkohol und Drogen jeder Art sind auf dem Schulareal und bei allen Schulanlässen verboten. Insbesondere ist das Vapen nicht gestattet.
Dresscode: Unangemessene Kleidung und das Tragen von Trainingsanzügen auf dem Schulareal (mit Ausnahme des Sportunterrichts) ist verboten. Kopfbedeckungen (Mützen und Kapuzen) sind im Unterricht verboten.
Nutzungsvereinbarung für elektronische Geräte (privates Handy)
In den Schulhäusern und auf dem Schulareal sind die Geräte ausserhalb des Unterrichts nicht sichtbar und lautlos eingestellt. Von 7 bis 17 Uhr ist der Gebrauch von elektronischen Geräten ohne Erlaubnis der Lehrperson nicht gestattet.
Bei Regelverstoss wird das Handy bis zum Morgen des nächsten Tages eingezogen und kann beim Schulleiter abgeholt werden. Wird das Handy am Freitag eingezogen, kann es um 16.05 Uhr beim Hausdienst abgeholt werden.
Nutzungsvereinbarung Convertibles
Die Convertibles, die darauf installierte Software und alles mitgelieferte Zubehör sind Eigentum der Schule und stehen dir als Schülerin oder Schüler während deiner Schulzeit zur Verfügung. Das Convertible wird im Unterricht und zu Hause als Arbeitsmittel genutzt.
Nachfolgende Regeln dienen unter anderem dem Erhalt dieser Geräte und dem möglichst störungsfreien Funktionieren und Gebrauch im Unterricht sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Internet dient zudem dem Schutz aller Beteiligten.
Pflichten der Schülerinnen und Schüler
- Das Convertible muss sorgfältig behandelt und gut beaufsichtigt werden, dazu gehören auch Netzteil, Stift, Kopfhörer und Hülle.
- Das Convertible wird jeden Tag mit 80–100 % aufgeladenem Akku mit in den Unterricht genommen.
- Convertibles sollten nicht unbeaufsichtigt in der Schultasche deponiert werden.
- Sorgsame Wahrung der Privatsphäre: Convertible nie in fremde Hände geben (ausgenommen Lehrpersonen und technische Supporter), sichere Passwörter verwenden und diese weder aufschreiben noch weitergeben, strikte Respektierung der Privatsphäre anderer (z. B. das Recht am eigenen Bild / den eigenen Daten).
- Pornografische, rassistische und gewaltverherrlichende Inhalte sind nicht erlaubt.
- Copyright und Datenschutzrichtlinien werden eingehalten.
- Die Schülerinnen und Schüler dürfen nur innerhalb des vorgegebenen WLANs ins Netz, ausgenommen sie benutzen das Gerät für einen Auftrag ausserhalb des Schulhauses (zu Hause, Lager, Turnhalle ...).
- Druckjobs werden nur mit Erlaubnis einer Lehrperson ausgelöst.
- Störungen oder Schäden werden sofort einer Lehrperson gemeldet.
- Die Kommunikation erfolgt gemäss den vereinbarten Umgangsformen innerhalb der Klasse und des Schulzentrums. Respektvolles und anständiges Verhalten beim Kommunizieren wird vorausgesetzt.
- Gamen, privates Chatten und Ähnliches sind nicht gestattet.
- Foto-, Video- oder Tonaufnahmen von anderen Personen ohne ihre ausdrückliche Erlaubnis sind nicht gestattet. Weiterverbreitung ist verboten. Allfällige Aufnahmen dürfen nur für schulische Zwecke verwendet werden. Nach Erledigung des Auftrags werden die Aufnahmen von der Userin / vom User selbst gelöscht.
Die Rolle der Eltern
- Bei Defekten oder Verlust, die durch fahrlässigen Umgang entstehen, haften die Erziehungsberechtigten. Beispiele sind: Stift, Ladekabel etc.
- Die Eltern entscheiden, wie ihre Kinder das Convertible für Ausserschulisches verwenden.
- Eine zeitliche und inhaltliche Begrenzung der Nutzung ist sinnvoll und empfehlenswert.
- Die Eltern haben jederzeit das Recht, sämtliche Inhalte einzusehen.
- Die Eltern sind sich der Chancen und Risiken des freien Internetzugangs bewusst.
- Falls ein Geräteschaden von der Reparaturfirma als eigenverschuldet eingestuft wird, haften die Eltern / Erziehungsberechtigten für die Reparatur- / Ersatzkosten. Diese werden Ihnen von der Schule in Rechnung gestellt.
Die Rolle der Schule
Die Schule
- stellt sicher, dass die Geräte in funktionstüchtigem Zustand übergeben werden.
- leitet Reparaturen ein und behebt technische Störungen.
- übernimmt keine Verantwortung für allfällig verlorene persönliche Daten.
- behält sich vor, die Nutzung der Geräte einzuschränken.
Die Lehrpersonen
- definieren den Umgang mit den Geräten im Unterricht.
- haben das Recht, jederzeit die Inhalte auf dem Convertible zu überprüfen.
I
Jede Schülerin und jeder Schüler erhält ein eigenes Konto mit Passwort auf dem Server. Bei Missbrauch können Massnahmen ergriffen werden.
Es wird für jede Schülerin und jeden Schüler ein Convertible (Computer) zur Verfügung gestellt. Dieses gilt als Arbeitsgerät (Schulmaterial) und wird jeden Tag nach Hause genommen. Die Nutzungsvereinbarung Convertible ist zu Beginn des Schuljahres einmal von Eltern und Kind zu unterschreiben.
K
L
Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Lehrbücher leihweise und kostenlos. Die meisten Schulbücher sind für den mehrmaligen Gebrauch bestimmt und müssen deshalb in einem guten Zustand zurückgegeben werden. Geht ein Buch verloren oder wird es in einem schlechten Zustand zurückgegeben, muss die / der Jugendliche einen pro Buch festgesetzten Beitrag an die Neubeschaffung leisten.
Das Lernzentrum ...
- befindet sich im Erdgeschoss des TBS 4.
- bietet fachliche Unterstützung.
- bietet Raum, um Hausaufgaben zu erledigen.
- bietet Unterstützung bei schulischen Problemen.
- ist offen, wenn eine Prüfung nachgeschrieben werden muss.
- ist offen, wenn jemand bei einer Klassenaktivität nicht mitmachen kann (z. B. Verletzung).
- ist unter der Woche von 07.20 –11.45 Uhr und von 13.30 –16.55 Uhr geöffnet.
N
Um den Jugendlichen in Mathematik und Englisch den Unterricht in einer differenzierten Leistungsgruppe zu ermöglichen, bieten wir in diesen beiden Fächern drei Leistungsgruppen mit folgenden Bezeichnungen an:
- grundlegende Anforderungen (g)
- mittlere Anforderungen (m)
- erweiterte Anforderungen (e)
Im Fach Französisch bieten wir zwei Leistungsgruppen (e+g) an.
Mögliche Umstufungen erfolgen in der Regel auf Ende Semester.
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten werden bei möglichen Umstufungen vor Semesterende informiert.
P
Während der grossen Pause ist der Aufenthalt im Schulhaus in der Regel nicht erlaubt. Es stehen jedoch die Aussenplätze zwischen den Schulhäusern und bei trockener Witterung die Grünflächen zur Verfügung.
Das Schulareal darf ohne Erlaubnis einer Lehrperson nicht verlassen werden.
In der grossen Pause betreiben die Schülerinnen und Schüler das Znünihüsli vor der Turnhalle TBS 2 und legen auch dessen Angebot fest. Angeboten werden beispielsweise Pausenbrötchen. Der Gewinn aus dem Verkauf steht dem Schülerrat zur Verfügung, um Aktivitäten finanzieren zu können.
Neu mit Escola haben die Eltern direkten Einblick in die Notenverwaltung. Bei Leistungsschwächen ist gegenseitig das Gespräch aufzunehmen (Eltern–Schüler–Lehrpersonen).
R
Die Sekundarschulgemeinde arbeitet mit der Regionalbibliothek Weinfelden zusammen. Unsere Schülerinnen und Schüler erhalten für die Dauer der Sekundarschulzeit eine Bibliothekskarte und können damit das Bücherangebot der Regionalbibliothek nutzen. Die Karte berechtigt zur Ausleihe von bis zu vier Büchern. Für die Ausleihe von Nonbook-Medien (Spiele, Kassetten, CDs, DVDs, CD-ROM) muss ein privater Mitgliedschaftsbeitrag bezahlt werden.
Wir haben mit unseren Klassen die Möglichkeit, die Räumlichkeiten der Regionalbibliothek zu nutzen.
Der Religionsunterricht in der 1. Sek untersteht den Landeskirchen. Er wird jedoch in den Stundenplan integriert. Diese Lektionen kommen zu den eigentlichen Schullektionen noch dazu.
S
Im erweiterten Angebot der Stammklasse G wird nebst den Schnupperlehren in den Ferien mindestens eine sorgfältig vorbereitete Schnupperlehre durchgeführt und anschliessend ausgewertet. Die Schülerinnen und Schüler der Stammklasse E absolvieren ihre Schnupperlehren einerseits in den Ferien und – wer keine Aufnahmeprüfung macht – während der Vorbereitungswoche für die Aufnahmeprüfungen an die Mittelschulen, die Ende Februar stattfinden.
Weitere Schnupperlehren (Einzeltage oder ganze Wochen) können im Ausnahmefall auch während der Schulzeit bewilligt werden. Hierzu wird ein Gesuch bei der Klassenlehrperson eingereicht (Absprache mit Schulleitung).
Schnupperlehren werden durch die Klassenlehrperson bewilligt auf Escola eingetragen.
Die Schulärztin Dr. med. Simone Greiner ist für die allgemeinen gesundheitlichen Belange der Jugendlichen an unserer Schule zuständig (z. B. Impfstatus kontrollieren, Austrittsuntersuchung). Verletzt sich ein Jugendlicher in der Schule, wird grundsätzlich der eigene Hausarzt konsultiert. In der 2. Sekundarklasse findet in der Schule eine obligatorische Untersuchung durch die Schulärztin statt.
Grundsätzlich gilt: Schule findet statt. Wir bemühen uns, für die betroffenen Lektionen Stellvertretungen oder eine selbständige Arbeit für die Schülerinnen und Schüler zu organisieren. Allfällige Stundenplanänderungen wegen Ausfall von Lektionen werden durch die entsprechenden Lehrpersonen oder den Schulleiter mitgeteilt.
5 Minuten vor Unterrichtsbeginn dürfen die Schulhäuser betreten werden. Ausnahmen regeln die Lehrpersonen.
Die Schulbehörde setzt sich aus elf gewählten Behördenmitgliedern zusammen (inklusive Präsident). Diese arbeiten in verschiedenen Subkommissionen wie beispielsweise der Baukommission, der Strategiekommission oder der Geschäftsleitung, in welcher alle drei Schulleiter der Weinfelder Sekundarschulzentren und der Schulsekretär Einsitz nehmen. Hier werden die aktuellen operativen Themen der Schulzentren behandelt und die Geschäfte für die Behördensitzungen vorbereitet.
Jede/r Jugendliche der Sekundarschule Weinfelden erhält kostenlos einen Schülerausweis mit Plastiketui. Mittels einer Marke wird der Ausweis jeweils um ein Jahr verlängert. Schülerausweise werden gegen eine Gebühr von Fr. 5.– ersetzt.
Der Schülerrat wird jeweils im ersten Semester jeder Klasse neu gebildet. Er besteht aus je einer Vertreterin / einem Vertreter pro Klasse. Geleitet wird er durch den Schülerratspräsidenten oder die Schülerratspräsidentin. Für die Beratung und Betreuung sind eine Lehrperson und die Schulsozialarbeit zuständig. Zum Aufgabenbereich des Schülerrates gehören die Mitgestaltung des Schulalltags, der Betrieb des Pausenkiosks, die Organisation von schulhausinternen Veranstaltungen für die Schülerschaft und die Verwaltung der Spielkiste. Der Schülerrat vertritt seine Anliegen in der Lehrerschaft und trifft sich in der Regel etwa alle zwei Wochen zu einer Sitzung.
Die Hauptziele der schulischen Heilpädagogik auf der Sekundarschulstufe sind:
- integrative Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen
- Vernetzung von schulbegleitenden Massnahmen
- Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte im Umgang mit Heterogenität (z. B. Anpassung von Lernzielen)
Verbrauchsmaterial wie Schulhefte, Ordnerblätter und Zeichenpapiere stellt die Schule zur Verfügung. Auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Schul- und Verbrauchsmaterial wird geachtet.
Anfangs erster Klasse erhalten alle Jugendlichen einmalig einen Zirkel, ein Geodreieck und einen Massstab. Bei Verlust oder Defekt ist jeder selbst für einen Ersatz verantwortlich. Taschenrechner werden abgegeben und in Rechnung gestellt.
Materialgeld für die Fächer Textiles / Technisches Gestalten und Wirtschaft, Arbeit, Haushalt stellt die Schule zur Verfügung. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler im Werkunterricht ein aufwändiges Objekt herstellen will, kann eine Kostenbeteiligung abgesprochen werden, da für diese Projekte zusätzliche Kosten anfallen können.
3SekPlus: Eigene Projektarbeit (Werken Metall, Holz etc.) wird immer selbst bezahlt.
Die Verantwortung für den Schulweg liegt bei den Erziehungsberechtigten. Sobald sich die Jugendlichen während der Schulzeit auf dem Schulgelände aufhalten, gelangen sie in den Verantwortungsbereich der Schule.
Für den Schulweg darf ein Fahrrad benutzt werden, das auf dem Schulareal abgestellt werden kann. In speziellen Fällen kann ein Gesuch an die Schulleitung für die Benützung eines anderen Fahrzeuges (Mofa, E-Bike) gestellt werden (z. B. gesundheitliche Gründe, beschwerlicher Schulweg). Die Schule empfiehlt ausdrücklich das Tragen von Helm und Leuchtweste (v. a. in den Wintermonaten) und ist dankbar für die Mitarbeit der Eltern / Erziehungsberechtigten zur Sicherheit der Jugendlichen. Fahrzeuge bitte an den zugewiesenen Platz stellen. E-Scooters sind auf dem Areal nicht erlaubt!
Die Schulzahnklinik führt jedes Jahr eine Reihenuntersuchung für alle Klassen durch. Diese Untersuchung wird von der Schule finanziert. Die Jugendlichen erhalten eine Behandlungsempfehlung, woraufhin die Eltern entscheiden, ob und wo die Behandlung durchgeführt wird. Die Behandlungskosten werden von der Schule nicht übernommen.
Die kantonale aktuelle Stundentafel findet sich auf www.av.tg.ch.
V
Die Jugendlichen sind durch die Schule nicht versichert. Die Erziehungsberechtigten sind für den vollumfänglichen Versicherungsschutz (z. B. Unfall, Haftpflicht, Diebstahl) ihrer Tochter oder ihres Sohnes verantwortlich.
Z
Am Ende jedes Semesters erhalten die Jugendlichen ein Semesterzeugnis. Darin werden die Leistungen in den einzelnen Fächern mit einer Zahl zwischen 1 und 6 bewertet. Bei einzelnen Fächern wird ein «besucht» eingetragen.
Es ist wichtig, dass die Eltern / Erziehungsberechtigten auch während des Semesters über die Leistungen ihrer Tochter / ihres Sohnes informiert sind (Escola-App).